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Die Europäische Kommission genehmigt drei französische Fördermechanismen

Am 5. Mai hat die Europäische Kommission eine Pressemitteilung über die Genehmigung von drei französischen Fördermechanismen veröffentlicht:

  • Ein Tariferlass, der für die Betreiber kleiner Onshore-Windkraftanlagen mit weniger als 6 Turbinen (deren Leistung jeweils 3 Megawatt nicht übersteigen darf) einen Aufschlag auf den Marktpreis festlegt. Die Betreiber werden einen Strombezugsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren erhalten.
  • Ein Tariferlass für kleine Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden (unter 100 Kilowatt). Die Anlagen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Einspeisevergütung erhalten. Die Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Geschäftsmodell (Anlagen, deren gesamter Strom ins Netz eingespeist wird, oder Anlagen, bei denen ein Teil des erzeugten Stroms vor Ort verbraucht wird).
  • Ein Tariferlass für Biogas-Anlagen durch anaerobe Vergärung von Material aus der Behandlung von kommunalen und industriellen Abwässern. Anlagen mit einer Leistung von 500 Kilowatt oder mehr sollen über eine Prämie gefördert werden, die zwanzig Jahre lang als Aufschlag auf den Marktpreis gewährt wird. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 500 Kilowatt sollen hingegen zwanzig Jahre lang eine Einspeisevergütung erhalten.

Die Tariferlasse sollen bis zum 7. Mai im französischen Amtsblatt veröffentlicht werden.


Die EU Kommission hat ebenfalls das Lastenheft der Ausschreibungen für Onshore-Windkraftanlagen mit mehr als 7 Turbinen im E.U Amtsblatt veröffentlicht. Vorgesehen sind 6 Ausschreibungsrunden mit einer Gesamtleistung von 500 MW und mit  gestaffelten Terminen vom 1. Dezember 2017 bis zum 1. Juni 2020.

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