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Französische Übersetzung des BMWi-Konzepts zur Öffnung des EEG

Die EU-Kommission fordert eine Öffnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ab 2017 wird die Bundesregierung daher 5% der jährlich neu installierten Leistung aus EEG-Anlagen für Anlagen im europäischen Ausland öffnen („anteilige Öffnung“). In einem ersten Schritt erfolgt dies zunächst testweise über Pilot-Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen.

Das nun übersetzte Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt die Vorgaben des EEG 2014 um und definiert folgende Voraussetzungen einer Öffnung genauer:

  • Völkerrechtliche Vereinbarung
  • Prinzip der Gegenseitigkeit
  • Nachweis des „physischen“ Imports

Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Pilot-Öffnung für PV-Freiflächenanlagen soll anschließend ein Konzept für die Öffnung der Ausschreibungen ab 2017 auch für die anderen Technologien erarbeitet werden.

Das Originaldokument ist verfügbar unter diesem Link.

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