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Deutsche Übersetzung des Tariferlasses vom 6. Mai 2017 für Onshore-Windkraftanlagen für Parks mit maximal 6 WEA

Dieser Erlass ist einer der drei von der Europäische Kommission Anfang Mai 2017 genehmigten Texten, welche die Direktvermarktung mit Marktprämie für verschiedene Technologien in Frankreich einführen.

Der Erlass vom 6.Mai definiert die Bedingungen zur Gewährung der Marktprämie für Onshore-Windenergie für Parks mit maximal 6 WEA und einer Nennleistung von maximal 3 MW pro Windenergieanlage.

Er gilt für neue Projekte, die ab 1. Januar 2017 einen Antrag auf einen Antrag auf Marktprämie stellten.

Stromproduzenten, die bereits einen vollständigen Antrag auf Marktprämie zu den im Erlass vom 13. Dezember 2016 genannten Bedingungen eingereicht haben, können nach Rücknahme ihres ursprünglichen Antrags auf Marktprämie, einen Marktprämienvertrag entsprechend den Bedingungen des vorliegenden Erlasses erhalten.

Die EU-Kommission hat ebenfalls das Lastenheft der Ausschreibungen für Onshore-Windkraftanlagen mit mehr als 7 Turbinen genehmigt. Eine Übersetzung von diesem Lastenheft wird in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

Das DFBEW wurde bei der Übersetzung von SK & PARTNER, Groupe Sterr-Kölln, durch Sibylle Weiler, Avocat au Barreau de Paris und Rechtsanwältin, unterstützt.

Die Übersetzung steht den Mitgliedern des DFBEW wie gewohnt kostenlos zur Verfügung und kann von Nichtmitgliedern für 350 € (zzgl. MwSt.) erworben werden.

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