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Die Europäische Kommission genehmigt den französischen Marktprämienerlass 2016

Mit der Anpassung der Fördermechanismen für erneuerbare Energien in Frankreich an die europäischen Leitlinien vom 28. Juni 2014 für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen für den Zeitraum 2014 bis 2020 haben die französischen Behörden bei der Europäischen Kommission vier Erlassentwürfe für die Förderung erneuerbarer Energien in Frankreich notifiziert. Die Europäische Kommission hat die neuen Förderregime am 12. Dezember 2016 genehmigt (siehe Pressemitteilung). Diese Entscheidung wird im Beihilfenregister auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb (auf Englisch) veröffentlicht.

Einer der vier genehmigten Erlasse legt einen neuen Förderrahmen für Windenergieprojekte für das Jahr 2016 fest, der den Übergang in die Direktvermarktung mit Marktprämie (complément de rémunération) vorsieht. Dieser Marktprämienerlass 2016, der am 14. Dezember 2016 im öffentlichen Amtsblatt veröffentlicht wurde, beschließt die Einführung der Direktvermarktung bereits für das ganze Jahr 2016, wobei sich die Höhe der Marktprämie in diesem Erlass an der gesetzlichen Einspeisevergütung orientiert. Er gilt für Projekte, die im Jahr 2016 einen Antrag auf Einspeisevergütung gestellt haben bzw. vor dem 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Inanspruchnahme dieses Marktprämienerlasses 2016 stellen. In ihrer Pressemitteilung äußerte sich die Europäische Kommission wohlwollend zu der Tatsache, dass Windenergieanlagen in Frankreich nun Marktsignalen ausgesetzt werden und Maßnahmen eingeführt wurden, um eine „exzessive Vergütung“ zu verhindern. Dieser Fördermechanismus wird über ein speziell für die Energiewende eingerichtetes, staatliches Konto finanziert (compte d’affectation spéciale „Transition Énergétique“, auf Französisch), das für 2016 mit der inländischen Steuer auf den Endstromverbrauch (Taxe Intérieure sur la Consommation Finale d’Électricité, TICFE) versorgt wird, die die Strompreisumlage CSPE miteinschließt (contribution au service public de l’électricité; erklärender Artikel auf Französisch). Der Pressemitteilung zufolge hat sich Frankreich darüber hinaus dazu verpflichtet, ca. 49 Mio. € in Verbundprojekte zu investieren um jeglicher Diskriminierung, die Erneuerbaren-Strom aus dem Ausland aufgrund des Finanzierungsmechanismus für staatliche Beihilfen im Jahr 2016 hätte erfahren können, entgegenzuwirken. Diese Summe würde dem Gesamtbetrag der Steuereinnahmen entsprechen, die „mit der Besteuerung der Importe von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 erzielt wurden“ und zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien in Frankreich genutzt werden.

Ein Marktprämienerlass für Projekte ab 2017 befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Einer von Umweltministerin Ségolène Royal ebenfalls am 12. Dezember 2016 veröffentlichten Pressemitteilung (auf Französisch) zufolge sollen Windparks mit bis zu sechs Anlagen unter das Regime der Direktvermarktung mit Marktprämie (complément de rémunération) fallen. Windparks mit mehr Anlagen sollen im Rahmen von Ausschreibungen gefördert werden. Ségolène Royal hat vor diesem Hintergrund angekündet, „in Kürze“ eine auf drei Jahre ausgelegte, mehrjährige Ausschreibung, mit zwei Antragseinreichungen pro Jahr, veröffentlichen zu wollen.

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