fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Gesetzesvorhaben Loi Brottes vom Parlament in abschließender Lesung verabschiedet

Gesetzesvorhaben Loi Brottes vom Parlament in abschließender Lesung verabschiedet

Nach einem turbulenten parlamentarischen Verfahren, das seit Oktober 2012 andauerte, wurde der Gesetzentwurf Brottes (auf Französisch) zur „Vorbereitung der Wende hin zu einem System der Energiesuffizienz und für verschiedene Maßnahmen im Bereich Wasserpreisgestaltung und Windenergieanlagen“ schließlich in der Nacht vom 11. März von der französischen Nationalversammlung in öffentlicher Sitzung verabschiedet.

Nachdem der Gesetzentwurf im Oktober 2012 vom Senat abgelehnt und dann von der Nationalversammlung in erneuter Lesung am 18. Januar verabschiedet worden war, wurde der Text am 6. Februar vom Wirtschaftsausschuss des Senats zunächst verworfen, am 14. Februar in öffentlicher Sitzung jedoch angenommen. In der Folge hatte der Wirtschaftsausschuss der Nationalversammlung den Text am 28. Februar ebenfalls abgelehnt, bevor er dann am 11. März endgültig verabschiedet wurde. In seiner nun parlamentarisch verabschiedeten Fassung sieht der Gesetzestext folgende Maßnahmen im Windenergiebereich vor:

• Aufhebung der Regelung, dass ein Windpark mindestens 5 WEA umfassen muss
• Möglichkeit der Ausnahmeregelung für die Netzanbindung von Offshore-Windparks 
   (Verkabelung muss unterirdisch erfolgen und mit geringstmöglichen Auswirkungen auf
   die Umwelt); ein erst jüngst eingebrachter Änderungsvorschlag (auf Französisch)
   ermöglicht die Ausweitung der Ausnahmeregelung auf andere erneuerbare
   Meeresenergien und grenzübergreifende Netzverbundsysteme
• Aufhebung der Windvorranggebiete ZDE
• Überarbeitung des Küstengesetzes in den Überseegebieten
• Berücksichtigung der in den Windregionalplänen (schémas régionaux éoliens - SRE)
   enthaltenen Windeignungsgebiete beim ICPE-Genehmigungsverfahren

Die Fraktion der konservativen Oppositionspartei UMP, die die Zulässigkeit des Gesetzes aus haushaltstechnischen Gründen, insbesondere jedoch seine Rechtmäßigkeit bezüglich der Verknüpfung von Bestimmungen zur Windenergie mit dem eigentlichen Thema des Gesetzentwurfs in Frage stellt, kündigte an, den Verfassungsrat anzurufen. In diesem Fall hätte der Verfassungsrat dann einen Monat Zeit, um eine Entscheidung zu fällen.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN